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Neuro­psychologische
Gutachten

Im Auftrag von

Berufsgenossenschaften, Gerichten, Krankenkassen, Haftpflicht-, Unfall-, Pflege- und anderen Versicherungen erstellen wir in unserer Praxis neuropsychologische (Zusatz-) Gutachten.

Diese Gutachten beantworten Fragen nach dem Ausmaß von Hirnfunktionsstörungen und möglichen sekundären psychischen Störungen in Folge von Erkrankungen oder Verletzungen des zentralen Nervensystems.

Als Ursache für neuropsychologische Symptome kommen Erkrankung oder Verletzung des Gehirns in Frage, die vorübergehend (passagere, reversible), unumkehrbar (irreversiblen) oder im zeitlichen Verlauf zunehmend (progrediente) sein können. Diese könnten zu vorübergehenden oder dauerhaften Funktionsstörungen führen.

Funktionsstörungen des Gehirns

Folgende Erkrankung und Verletzung des Gehirns können zu Funktionsstörungen führen:

  • Schädelhirntrauma
  • Schlaganfall oder Hirnblutung
  • degenerative Erkrankungen des Gehirns (z.B. Morbus Parkinson, demenzielle Erkrankungen)
  • hypoxischer Hirnschädigung
  • entzündliche Erkrankungen des Gehirns (z.B. Multiple Sklerose, Enzephalitis)
  • Epilepsie
  • Operation eines Hirntumors u.a.
Neuropsychologische Gutachten stellen die Auswirkungen der Störungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und die allgemeine Lebensführung sowie die Aktivität und die Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen fest.

Ein neuropsychologisches Gutachten

umfasst eine ausführliche Exploration, eine Anamnese, ggf. Fremdanamnese und eine Verhaltensbeobachtung sowie die Untersuchung von Hirnfunktionen mittels wissenschaftlich anerkannter psychometrischer Testverfahren.

Bei der Durchführung orientieren wir uns an wissenschaftlich erarbeiteten Abläufen und Kriterien, den sogenannten Leitlinien für neuropsychologische Gutachten.

Information für Probanden:

Bringen Sie bitte zur Untersuchung die in der Einladung aufgelisteten Unterlagen, i.d.R. Beschwerdeliste, Lebenslauf, medizinische Dokumentation, Personalausweis und, falls notwendig, eine Lesebrille oder die Hörgeräte mit.

Die klinische Neuropsychologie verfügt über eine Vielzahl von wissenschaftlich anerkannte Testverfahren, welche während des Gutachtens in Abhängigkeit der Fragestellung zur Anwendung kommen können. Die Ergebnisse erlauben eine differenzierte Objektivierung und Einschätzung des kognitiven Funktionsniveaus der Testperson und eine Einordnung emotionaler Funktionen anhand von Normdaten.

Die wichtigsten Bereiche der Untersuchung sind:

  • Aufmerksamkeitsteilleistungen
  • Lernen und Gedächtnis
  • Exekutivfunktionen
  • Wahrnehmung
  • Intelligenz
  • Sprache und Sprechen
  • emotionales Erleben und Verhalten
  • Persönlichkeit
  • psychische Reaktionen auf das verursachende Ereignis
  • Beschwerdevalidierung

Kosten:

Auftraggeber zur Erstellung neuropsychologischer (Zusatz-) Gutachten sind Berufsgenossenschaften, Gerichte, Krankenkassen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, die Pflegeversicherung und andere Versicherungen. Die Kosten für eine Begutachtung wird immer vom Auftraggeber übernommen.

Wünschen Sie weitere Informationen oder möchten Sie ein Gutachten in Auftrag geben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.